EU-Fahrgastrechte im Busverkehr – was müssen Unternehmer wissen?
von FSA24
2026-04-10
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Die EU-Fahrgastrechteverordnung gibt Busreisenden Ansprüche auf Entschädigung, Betreuung und Information. Welche Versicherungen schützen den Unternehmer?
EU-Fahrgastrechte im Busverkehr – was müssen Unternehmer wissen?
Die EU-Verordnung 181/2011 regelt die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Sie gilt für Fernbuslinien ab 250 km Strecke – aber einige Regelungen betreffen auch den Nahverkehr.
Die wichtigsten Fahrgastrechte
Bei Verspätung (über 120 Minuten)
- Wahlrecht: Weiterreise oder Erstattung des Fahrpreises
- Betreuung: Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen
- Übernachtung: Bis zu 80 Euro pro Nacht für maximal 2 Nächte (wenn nötig)
- Entschädigung: 50 % des Fahrpreises bei fehlendem Alternativtransport
Bei Unfällen
- Soforthilfe für unmittelbare Bedürfnisse (Unterkunft, Kleidung, Verpflegung)
- Vorschusszahlung bei Tod oder Verletzung innerhalb von 15 Tagen
- Entschädigung für beschädigtes/verlorenes Gepäck
Für Personen mit Behinderung
- Recht auf Beförderung ohne Aufpreis
- Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
- Barrierefreie Informationen
Welche Versicherungen schützen den Unternehmer?
| Fahrgastrecht | Versicherung |
|---|---|
| Verspätungskosten (Mahlzeiten, Hotel) | Betriebsunterbrechungsversicherung |
| Fahrpreiserstattung | Keine Versicherung – eigenes Risiko |
| Unfallentschädigung Fahrgäste | KFZ-Haftpflicht + Insassenunfallversicherung |
| Gepäckschäden | Berufshaftpflicht / Befördererhaftpflicht |
| Barrierefreiheit-Versäumnisse | Betriebshaftpflicht |
Bußgelder bei Verstößen
Wer die Fahrgastrechte nicht einhält, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Die zuständige Durchsetzungsstelle in Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Unser Rat
Die Kosten aus Fahrgastrechten (Verspätung, Betreuung, Erstattung) können sich bei einem Ausfall schnell summieren. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit Erweiterung auf Fahrgastrechte-Kosten ist für Fernbusunternehmen unverzichtbar.
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