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EU-Fahrgastrechte im Busverkehr – was müssen Unternehmer wissen?

von FSA24


  2026-04-10

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Die EU-Fahrgastrechteverordnung gibt Busreisenden Ansprüche auf Entschädigung, Betreuung und Information. Welche Versicherungen schützen den Unternehmer?

EU-Fahrgastrechte im Busverkehr – was müssen Unternehmer wissen?

Die EU-Verordnung 181/2011 regelt die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Sie gilt für Fernbuslinien ab 250 km Strecke – aber einige Regelungen betreffen auch den Nahverkehr.

Die wichtigsten Fahrgastrechte

Bei Verspätung (über 120 Minuten)

  • Wahlrecht: Weiterreise oder Erstattung des Fahrpreises
  • Betreuung: Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Übernachtung: Bis zu 80 Euro pro Nacht für maximal 2 Nächte (wenn nötig)
  • Entschädigung: 50 % des Fahrpreises bei fehlendem Alternativtransport

Bei Unfällen

  • Soforthilfe für unmittelbare Bedürfnisse (Unterkunft, Kleidung, Verpflegung)
  • Vorschusszahlung bei Tod oder Verletzung innerhalb von 15 Tagen
  • Entschädigung für beschädigtes/verlorenes Gepäck

Für Personen mit Behinderung

  • Recht auf Beförderung ohne Aufpreis
  • Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
  • Barrierefreie Informationen

Welche Versicherungen schützen den Unternehmer?

Fahrgastrecht Versicherung
Verspätungskosten (Mahlzeiten, Hotel) Betriebsunterbrechungsversicherung
Fahrpreiserstattung Keine Versicherung – eigenes Risiko
Unfallentschädigung Fahrgäste KFZ-Haftpflicht + Insassenunfallversicherung
Gepäckschäden Berufshaftpflicht / Befördererhaftpflicht
Barrierefreiheit-Versäumnisse Betriebshaftpflicht

Bußgelder bei Verstößen

Wer die Fahrgastrechte nicht einhält, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Die zuständige Durchsetzungsstelle in Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Unser Rat

Die Kosten aus Fahrgastrechten (Verspätung, Betreuung, Erstattung) können sich bei einem Ausfall schnell summieren. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit Erweiterung auf Fahrgastrechte-Kosten ist für Fernbusunternehmen unverzichtbar.


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