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Schüttgut: Pauschalprämie und Mindestprämie in der Frachtführerversicherung

von FSA24


  2026-06-24

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Massen- und Schüttgut wird in der Frachtführerversicherung nicht nach Gewicht, sondern mit einer Pauschalprämie berechnet. Wie hoch die Pauschale ist und welche Mindestprämie gilt.

Schüttgut: Pauschalprämie und Mindestprämie

Massen- und Schüttgut – etwa Sand, Kies, Getreide, Beton oder Milch – wird in der Frachtführerversicherung nicht nach dem normalen Gewichtstarif berechnet. Hier wäre eine gewichtsbezogene Haftung unwirtschaftlich, weil hohe Tonnagen bei vergleichsweise geringem Warenwert transportiert werden.

Pauschalprämie statt Gewichtstarif

Im Prämienrechner wird Schüttgut mit einer Pauschalprämie von 75,00 € netto pro Jahr je Fahrzeug angesetzt. Diese Pauschale gilt unabhängig von Geltungsbereich, Gewicht und vereinbarter Haftungshöhe. Ein Nachlass für eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei Schüttgut nicht gewährt.

Mindestprämie

Für Verträge mit Schüttgut gilt eine Mindestprämie von 150 € netto je Vertrag. Liegt die rechnerische Jahresprämie darunter, wird sie auf diesen Betrag angehoben.

Zur Prämie kommt die gesetzliche Versicherungsteuer von 19 % hinzu. Die genannten Werte sind Kalkulationsgrundlagen des Rechners und keine verbindliche Preiszusage – die endgültige Prämie hängt vom konkreten Risiko und vom Versicherer ab. Für eine konkrete Berechnung nutzen Sie den Prämienrechner oder das Anfrageformular.


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