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Doppeldeckerbus unter Brücke eingekeilt – 75.000 € Schaden

von FSA24


  2026-03-20

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Ein Doppeldeckerbus bleibt unter einer Eisenbahnbrücke stecken und wird eingekeilt. Die Befreiung und Reparatur kosten 75.000 €.

Doppeldeckerbus unter Brücke eingekeilt – 75.000 € Schaden

Ein Doppeldeckerbus auf Sightseeing-Tour fährt unter eine Eisenbahnbrücke mit zu geringer Durchfahrtshöhe. Der Bus verkeilt sich fest – das Oberdeck wird auf einer Länge von vier Metern aufgeschlitzt. Schaden: 75.000 €.


Was ist passiert?

Der Doppeldeckerbus war als Charter für eine Firmenfeier unterwegs. Die geplante Route sollte durch das Stadtzentrum führen, doch wegen einer Straßensperrung musste der Fahrer eine Umleitung nehmen. Die Ausweichroute führte unter einer Eisenbahnbrücke hindurch, deren Durchfahrtshöhe 3,60 Meter betrug – der Bus war 4,20 Meter hoch.

Obwohl Warnschilder und eine rot-weiße Höhenbeschränkung deutlich sichtbar waren, fuhr der Busfahrer weiter. Der Bus verkeilte sich unter der Brücke. Das Oberdeck wurde auf einer Länge von vier Metern aufgerissen, die Dachverkleidung und Fenster des Oberdecks zersplitterten. Zum Glück saßen alle 35 Fahrgäste im Unterdeck, da das Oberdeck wegen leichten Regens geschlossen war.

Die Befreiung des Busses dauerte zwei Stunden. Die Luft aus den Reifen wurde abgelassen, um den Bus abzusenken und langsam rückwärts herauszuziehen. Der Zugverkehr auf der Brücke musste vorsorglich eingestellt werden, bis ein Statiker die Brücke freigegeben hatte.


Schadenhöhe: 75.000 €

  • Reparatur Oberdeck (Dach, Fenster, Verkleidung): 42.000 €
  • Befreiung und Bergung: 6.000 €
  • Brückenuntersuchung (Statiker): 4.500 €
  • Zugausfälle und Verspätungen (Regress Bahn): 15.000 €
  • Ersatzbeförderung der Fahrgäste: 3.500 €
  • Gutachterkosten: 4.000 €

Versicherungsrelevanz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Busunternehmens trägt die Kosten für die Brückenuntersuchung und die Regressforderungen der Bahn. Die Kaskoversicherung übernimmt die Fahrzeugreparatur – sofern grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Das Ignorieren von Höhenbeschränkungsschildern wird regelmäßig als grob fahrlässig eingestuft. Ohne diesen Baustein in der KFZ-Versicherung Bus kann der Kaskoversicherer die Leistung kürzen.


Fazit

Doppeldeckerbusse erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Routenplanung. Die Busversicherung sollte unbedingt den Einschluss grober Fahrlässigkeit beinhalten. Professionelle Navigationsgeräte mit Fahrzeughöhenprofil und eine gründliche Streckenplanung vor jeder Fahrt sind die beste Prävention gegen solche vermeidbaren Schäden.


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