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Linienbus fährt in Schlagloch – Achsbruch und Reifenplatzer

von FSA24


  2026-04-10

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Ein Linienbus fährt in ein tiefes Schlagloch in einer Baustelle. Die Vorderachse bricht, ein Reifen platzt. 65.000 € Schaden – wer haftet?

Linienbus fährt in Schlagloch – Achsbruch und Reifenplatzer

Ein Linienbus fährt in einer schlecht abgesicherten Baustelle in ein tiefes Schlagloch. Die Vorderachse bricht, ein Reifen platzt. 65.000 Euro Schaden.


Was ist passiert?

Abends um 19:30 Uhr fährt ein Linienbus durch eine innerstädtische Baustelle. Die Fahrbahndecke wurde aufgefräst, das Schlagloch ist 30 cm tief und 1,5 Meter breit. Eine Absicherung oder Warnung fehlt – die Baustellenbeleuchtung ist ausgefallen.

Der Busfahrer erkennt das Schlagloch zu spät. Der Bus fährt mit Tempo 30 hinein. Der Aufprall ist so heftig, dass die Vorderachse bricht und der rechte Vorderreifen platzt. Der Bus kommt schräg zum Stehen. Drei stehende Fahrgäste stürzen, eine Seniorin bricht sich den Unterarm.

Die Schäden

Position Betrag
Vorderachse (Bruch, Austausch) 25.000 €
Reifen + Felge 2.500 €
Lenkgetriebe 8.000 €
Fahrwerk / Aufhängung 7.000 €
Personenschaden Seniorin (Unterarmbruch) 12.000 €
Personenschäden (2 Prellungen) 3.000 €
Bergung und Abschleppen 4.000 €
Ersatzbus (2 Wochen) 3.500 €
Gesamtschaden 65.000 €

Wer haftet?

Baufirma / Straßenbaulastträger

Die Baufirma hat die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert – fehlende Warnschilder, ausgefallene Beleuchtung, kein Tempolimit. Sie haftet nach der Verkehrssicherungspflicht für die Schäden. Die KFZ-Haftpflicht des Busunternehmens reguliert zunächst die Fahrgastschäden und nimmt dann Regress bei der Baufirma.

Busunternehmen

Das Busunternehmen haftet gegenüber den verletzten Fahrgästen (Gefährdungshaftung) – auch wenn der Fahrer nichts falsch gemacht hat. Die KFZ-Haftpflicht zahlt. Der Fahrzeugschaden wird über Vollkasko reguliert – und anschließend vom Versicherer bei der Baufirma regressiert.

Was lernen wir daraus?

  1. Regressansprüche geltend machen – bei mangelhaft gesicherten Baustellen kann der gesamte Schaden auf die verantwortliche Baufirma oder Kommune abgewälzt werden.
  2. Beweise sichern – sofort Fotos vom Schlagloch, der fehlenden Absicherung und der Beleuchtungssituation machen. Das ist der wichtigste Schritt für den Regresserfolg.
  3. Polizei hinzuziehen – bei Personenschäden und bei Verdacht auf Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung immer die Polizei rufen.
  4. Vollkasko deckt auch Fahrbahnschäden – der eigene Busschaden durch ein Schlagloch ist ein Vollkasko-Schaden. Ohne Vollkasko bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen, bis der Regressprozess abgeschlossen ist.

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