Kleinbus erfasst Radfahrer im Kreisverkehr – 120.000 € Personenschaden
von FSA24
2026-04-10
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Ein Kleinbus übersieht beim Einfahren in einen Kreisverkehr einen Radfahrer. Der Radfahrer wird schwer verletzt. 120.000 € Personenschaden.
Kleinbus erfasst Radfahrer im Kreisverkehr – 120.000 € Personenschaden
Ein Kleinbus (9-Sitzer) im Schulbetrieb übersieht beim Einfahren in einen Kreisverkehr eine Radfahrerin. Die 45-jährige Frau wird vom Bus erfasst und schwer verletzt.
Was ist passiert?
Morgens um 7:45 Uhr fährt der Kleinbus mit 7 Schulkindern in einen Kreisverkehr ein. Der Fahrer achtet auf den Verkehr von links, übersieht aber eine Radfahrerin, die bereits im Kreisverkehr fährt und von rechts kommt. Der Bus erfasst die Radfahrerin seitlich, sie stürzt und wird vom Hinterrad des Busses überrollt.
Die Radfahrerin erleidet: Beckenbruch, Oberschenkelfraktur, mehrere Rippenbrüche und innere Verletzungen. Sie liegt drei Wochen im Krankenhaus und ist anschließend sechs Monate arbeitsunfähig. Bleibende Schäden: eingeschränkte Beweglichkeit im Beckenbereich (20 % MdE).
Die Schulkinder im Bus bleiben physisch unverletzt, erleiden aber einen Schock.
Die Schäden
| Position | Betrag |
|---|---|
| Krankenhausbehandlung (3 Wochen stationär) | 35.000 € |
| Rehabilitation (3 Monate) | 18.000 € |
| Verdienstausfall (6 Monate) | 24.000 € |
| Schmerzensgeld (Beckenbruch, bleibende Einschränkung) | 30.000 € |
| Haushaltsführungsschaden | 8.000 € |
| Psychologische Betreuung Schulkinder | 3.000 € |
| Sachschaden Fahrrad | 2.000 € |
| Gesamtschaden | 120.000 € |
Was zahlt die Versicherung?
Haftpflicht
Der gesamte Schaden wird über die KFZ-Haftpflicht des Busunternehmens reguliert. Der Busfahrer hat den Vorfahrtsberechtigten im Kreisverkehr übersehen – klare Schuld. Die Regulierung dauert in diesem Fall mehrere Monate, da die bleibenden Schäden erst nach Abschluss der Behandlung bewertet werden können.
Unfallversicherung der Radfahrerin
Zusätzlich greift die private Unfallversicherung der Radfahrerin (falls vorhanden) – unabhängig von der Haftpflichtleistung des Busunternehmens.
Was lernen wir daraus?
- Toter Winkel ist bei Kleinbussen ein unterschätztes Problem – sie haben zwar bessere Sicht als große Busse, aber der rechte Außenspiegel zeigt nicht alles.
- Abbiegeassistent nachrüsten – seit 2024 gibt es Förderprogramme für die Nachrüstung von Abbiegeassistenten an Nutzfahrzeugen.
- Hohe Deckungssumme auch für Kleinbusse – ein einziger schwerer Personenschaden kann sechsstellige Kosten verursachen. 100 Mio. Euro pauschal sind keine Übertreibung.
- Schulbus-Routen planen – Kreisverkehre und Kreuzungen mit starkem Radverkehr sollten nach Möglichkeit gemieden oder besonders aufmerksam befahren werden.
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