Schulkind an Haltestelle von Pkw erfasst – 85.000 € Schaden
von FSA24
2026-03-20
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Ein Pkw übersieht ein aussteigendes Schulkind an der Bushaltestelle. Die Folgen: schwere Verletzungen und ein Gesamtschaden von 85.000 €.
Schulkind an Haltestelle von Pkw erfasst – 85.000 € Schaden
An einer ländlichen Bushaltestelle steigt ein 8-jähriges Schulkind aus dem Schulbus. Der Bus hat die Warnblinkanlage eingeschaltet, steht mit geöffneter Tür. Ein nachfolgender Pkw-Fahrer überholt den stehenden Bus – ohne auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen. Das Kind wird beim Überqueren der Fahrbahn erfasst und schwer verletzt.
Was ist passiert?
Der Schulbus hatte ordnungsgemäß an der Haltestelle gehalten und die Warnblinkanlage aktiviert. Die Kinder stiegen nacheinander aus. Ein 8-jähriger Junge lief hinter dem Bus über die Straße, um zur gegenüberliegenden Seite zu gelangen. Der Pkw-Fahrer hatte den stehenden Bus zwar wahrgenommen, fuhr jedoch mit rund 40 km/h an ihm vorbei.
Das Kind erlitt einen komplizierten Beinbruch, eine Gehirnerschütterung sowie multiple Prellungen. Es folgten drei Wochen Krankenhausaufenthalt, zwei Operationen und eine mehrmonatige Rehabilitation. Auch psychologische Betreuung wurde notwendig, da das Kind danach ausgeprägte Ängste im Straßenverkehr entwickelte.
Schadenhöhe: 85.000 €
- Krankenhausaufenthalt und Operationen: 32.000 €
- Rehabilitation und Physiotherapie: 18.000 €
- Psychologische Betreuung: 8.000 €
- Schmerzensgeld: 25.000 €
- Sachschäden (Schulranzen, Kleidung): 2.000 €
Versicherungsrelevanz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers trägt die gesamten Kosten, da dieser gegen die Schrittgeschwindigkeitspflicht an Bushaltestellen verstoßen hat. Die Busversicherung ist in diesem Fall nicht direkt betroffen. Hätte der Busfahrer jedoch die Tür zu früh geöffnet oder die Warnblinkanlage nicht eingeschaltet, käme auch die KFZ-Versicherung Bus des Busunternehmens ins Spiel. Die Insassenunfallversicherung greift hier nicht, da das Kind den Bus bereits verlassen hatte.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die korrekte Absicherung an Bushaltestellen ist – sowohl durch den Busfahrer als auch durch andere Verkehrsteilnehmer. Busunternehmen sollten ihre Fahrer regelmäßig schulen und auf die konsequente Nutzung der Warnblinkanlage achten. Eine umfassende Busversicherung mit ausreichender Deckungssumme schützt auch in Fällen, in denen eine Mitschuld des Busfahrers festgestellt wird.
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