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Welche Versicherung brauche ich bei einem Umzug ins Ausland?

von FSA24


  2026-03-31

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Internationale Umzüge unterliegen anderen Haftungsregeln als Inlandsumzüge. Welche Versicherung Sie für den Auslandsumzug brauchen und worauf Sie achten müssen.

Ein Umzug ins Ausland ist logistisch anspruchsvoller als ein Inlandsumzug – und auch beim Versicherungsschutz gibt es wesentliche Unterschiede. Die deutschen Haftungsvorschriften nach §§ 451 ff. HGB gelten nur für innerdeutsche Umzüge. Sobald eine Landesgrenze überschritten wird, kommen andere Regelwerke zum Tragen.

Europäische Umzüge: CMR-Haftung

Bei grenzüberschreitenden Umzügen innerhalb Europas per Lkw gilt häufig das CMR-Übereinkommen (Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route). Die Haftung des Frachtführers ist nach Artikel 23 CMR auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm des beschädigten Guts begrenzt. Das entspricht je nach Wechselkurs etwa 10 bis 11 Euro pro Kilogramm.

Diese Haftungsgrenze ist bei leichten, aber wertvollen Gegenständen – wie Elektronik oder Kunstwerken – oft völlig unzureichend. Ein Laptop wiegt beispielsweise zwei Kilogramm, hat aber einen Wert von über 1.000 Euro. Die CMR-Haftung würde hier nur rund 22 Euro abdecken.

Überseeumzüge: Seefracht und Luftfracht

Bei Umzügen nach Übersee kommt in der Regel Seefracht zum Einsatz. Die Haftung des Seefrachtführers ist nach internationalen Abkommen noch stärker begrenzt als bei Landtransporten. Zudem sind die Transportwege länger, das Gut ist mehr Risiken ausgesetzt (Feuchtigkeit, Seegang, Umschlag in Häfen), und die Schadensregulierung gestaltet sich bei internationalen Beteiligten komplexer.

Bei Luftfracht gelten die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens. Die Haftung ist auf 22 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm begrenzt.

Warum eine Transportversicherung unverzichtbar ist

Gerade bei internationalen Umzügen ist eine eigenständige Transportversicherung mit voller Deckung dringend zu empfehlen. Sie bietet Schutz unabhängig von der Haftung des Frachtführers und greift auch bei Risiken, für die niemand haftet – etwa höhere Gewalt, Sturm oder Diebstahl im Hafen.

Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf folgende Punkte:

  • Allgefahrendeckung (All-Risk): Diese umfassendste Deckungsform versichert gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind
  • Deckung aller Transportabschnitte: Vom Einpacken in der alten Wohnung bis zum Auspacken in der neuen – einschließlich Zwischenlagerung und Umschlag
  • Deckung des Wiederbeschaffungswerts am Bestimmungsort, nicht am Abgangsort
  • Einschluss von Verzollungs- und Einfuhrabgaben, falls das Gut im Ausland ersetzt werden muss

Zollrechtliche Besonderheiten

Bei Umzügen in Nicht-EU-Staaten sollten Sie auch die zollrechtlichen Anforderungen beachten. Umzugsgut kann in vielen Ländern zollfrei eingeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beschädigtes Gut, das im Zielland ersetzt werden muss, unterliegt jedoch möglicherweise den regulären Zollsätzen – ein weiterer Grund, warum eine gute Versicherung am Bestimmungsort wichtig ist.

Fazit

Beim Auslandsumzug reicht die gesetzliche Frachtführerhaftung bei Weitem nicht aus. Eine Allgefahren-Transportversicherung mit Neuwertdeckung ist die sicherste Wahl, um Ihr Umzugsgut auf dem gesamten internationalen Transportweg umfassend zu schützen.


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