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Ist mein Umzugsgut bei Zwischenlagerung versichert?

von FSA24


  2026-03-31

Umzugsversicherung Zwischenlagerung Umzug Einlagerung Umzugsgut § 451 HGB Lagerversicherung Obhutspflicht


Wenn Umzugsgut zwischengelagert wird, ändert sich die Rechtslage. Erfahren Sie, welcher Versicherungsschutz bei Einlagerung gilt und worauf Sie achten müssen.

Bei vielen Umzügen kommt es vor, dass das Umzugsgut nicht direkt von der alten in die neue Wohnung gebracht werden kann. Eine Zwischenlagerung ist häufig nötig, wenn die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist, Renovierungsarbeiten anstehen oder internationale Umzüge längere Transitzeiten erfordern. Doch wie steht es in dieser Zeit um den Versicherungsschutz?

Haftung des Umzugsunternehmens bei Lagerung

Wird die Zwischenlagerung als Teil des Umzugsauftrags vereinbart, haftet das Umzugsunternehmen grundsätzlich auch während der Lagerzeit nach den Vorschriften der §§ 451 ff. HGB. Die Haftung des Frachtführers erstreckt sich auf den Zeitraum von der Übernahme bis zur Ablieferung des Guts. Ist die Lagerung Bestandteil des Gesamtauftrags, bleibt der Frachtführer in der Pflicht.

Wird die Lagerung jedoch als eigenständiger Auftrag erteilt – getrennt vom eigentlichen Umzug –, gelten die Vorschriften über die Einlagerung (§§ 467 ff. HGB für Lagerhalter). Die Haftungsregelungen unterscheiden sich dann von denen des Umzugsvertrags. Der Lagerhalter haftet nach § 475 HGB für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen.

Versicherungsschutz während der Lagerung

Die Verkehrshaftungsversicherung des Umzugsunternehmens deckt die Lagerung häufig nur für einen begrenzten Zeitraum ab, typischerweise für 30 bis 90 Tage. Bei längerer Lagerung erlischt der Schutz unter Umständen oder muss separat verlängert werden.

Eine separate Transportversicherung (Umzugsversicherung) kann die Lagerzeit einschließen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird. Prüfen Sie die Police genau: In den Versicherungsbedingungen ist häufig geregelt, wie lange die Lagerung maximal gedeckt ist und welche Anforderungen an das Lager gestellt werden.

Risiken bei der Zwischenlagerung

Typische Schäden während der Einlagerung sind:

  • Feuchtigkeit und Schimmelbildung bei unzureichend klimatisierten Räumen
  • Schädlingsbefall in älteren oder schlecht gewarteten Lagerhallen
  • Diebstahl oder Einbruch bei mangelhafter Sicherung
  • Beschädigung durch andere eingelagerte Güter bei Gemeinschaftslagerung

Worauf Sie achten sollten

Vereinbaren Sie die Zwischenlagerung schriftlich als Teil des Umzugsvertrags. So stellen Sie sicher, dass die Haftung des Umzugsunternehmens während der gesamten Dauer greift. Klären Sie folgende Punkte vor der Einlagerung:

  • Ist das Lager trocken, beheizt und einbruchsicher?
  • Wird Ihr Gut separat oder mit anderen Gütern gemeinsam gelagert?
  • Wie lange ist die Lagerung im Versicherungsschutz enthalten?
  • Gibt es eine Höchstdauer für die versicherte Lagerzeit?

Falls die Lagerung länger dauert als ursprünglich geplant, informieren Sie sowohl das Umzugsunternehmen als auch Ihre Versicherung rechtzeitig. Eine nachträgliche Verlängerung des Versicherungsschutzes ist meist problemlos möglich, muss aber aktiv beantragt werden.


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