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Was bedeutet die Haftungsgrenze von 620 Euro pro Kubikmeter?

von FSA24


  2026-03-31

Umzugsversicherung § 451e HGB Haftungsgrenze 620 Euro Kubikmeter Haftung Frachtführerhaftung Umzug Haftungsbeschränkung


Die Haftung des Umzugsunternehmens ist nach § 451e HGB auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Was das für Sie als Auftraggeber bedeutet.

Die Haftungsgrenze von 620 Euro pro Kubikmeter ist eine zentrale Regelung im deutschen Umzugsrecht. Sie bestimmt, wie viel ein Umzugsunternehmen maximal für Schäden an Ihrem Umzugsgut zahlen muss – und sie ist oft deutlich niedriger als der tatsächliche Wert Ihrer Gegenstände.

Gesetzliche Grundlage: § 451e HGB

Nach § 451e Absatz 1 HGB ist die Haftung des Frachtführers bei Umzügen auf einen Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für die Ausführung des Umzugs benötigt wird. Diese Regelung weicht bewusst von der allgemeinen Frachtführerhaftung nach § 431 HGB ab, die bei 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm liegt.

Wie wird der Laderaum berechnet?

Maßgeblich ist nicht der gesamte Laderaum des Fahrzeugs, sondern der tatsächlich für den Umzug benötigte Raum. Das Umzugsunternehmen sollte vor dem Umzug eine Aufstellung des benötigten Laderaums vornehmen. Bei einem typischen Umzug einer 3-Zimmer-Wohnung werden oft 30 bis 40 Kubikmeter benötigt. Die maximale Haftung läge dann bei 18.600 bis 24.800 Euro – klingt zunächst nach viel, kann aber bei hochwertiger Einrichtung schnell unzureichend sein.

Wann greift die Haftungsbeschränkung?

Die Haftungsbeschränkung gilt nur, wenn das Umzugsunternehmen seinen Pflichten nachkommt. Bei Verbraucherumzügen muss das Unternehmen den Kunden gemäß § 451a HGB vor Vertragsschluss in Textform über die Haftungsbeschränkung und die Möglichkeit einer Zusatzversicherung informieren. Unterlässt es diesen Hinweis, kann es sich nicht auf die Grenze von 620 Euro pro Kubikmeter berufen.

Die Haftungsbeschränkung entfällt außerdem, wenn der Schaden auf ein qualifiziertes Verschulden des Umzugsunternehmens zurückzuführen ist. Qualifiziertes Verschulden liegt vor bei Vorsatz oder bei einem dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden, also leichtfertiger Handlung in dem Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten wird (§ 435 HGB).

Ein praktisches Rechenbeispiel

Angenommen, Ihr Umzug erfordert 35 Kubikmeter Laderaum. Die maximale Haftung des Umzugsunternehmens beträgt dann 35 x 620 Euro = 21.700 Euro. Wenn Ihr hochwertiges Klavier im Wert von 25.000 Euro beim Transport beschädigt wird, deckt die gesetzliche Haftung diesen Schaden nicht vollständig ab.

Zusatzversicherung als Lösung

Um die Lücke zwischen der begrenzten gesetzlichen Haftung und dem tatsächlichen Wert Ihres Umzugsguts zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer ergänzenden Transportversicherung. Diese sogenannte Umzugsversicherung mit Neuwertdeckung erstattet den vollen Wiederbeschaffungswert unabhängig von der Kubikmeterbegrenzung. Besonders bei hochwertigen Einrichtungsgegenständen, Musikinstrumenten oder Antiquitäten ist diese Zusatzabsicherung dringend anzuraten.


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