Bücherkisten im Regen stehen gelassen
von FSA24
2021-04-30
Umzugsversicherung Bücher Nässeschaden Schimmel Umzugskarton Erstausgaben Schaden
Fünf Kartons mit wertvollen Erstausgaben stehen beim Umzug in Dresden eine Stunde im Regen – Schimmelbildung und Totalverlust seltener Bücher.
Der Fall
Herr Prof. Neumann, emeritierter Germanist, zog im April 2021 von Dresden-Blasewitz nach Radebeul. Unter seinen Umzugskartons befanden sich fünf Kisten mit wertvollen Erstausgaben und signierten Exemplaren (geschätzter Sammlerwert: 9.500 Euro). Das Umzugsunternehmen „ElbeUmzüge" stellte die Kartons vor dem Haus auf den Gehweg, während es den LKW nachladen wollte. Ein plötzlicher Regenschauer durchnässte die Kartons innerhalb einer Stunde vollständig. Die Pappe weichte auf, mehrere Bücher fielen auf den nassen Boden. Trotz sofortiger Trocknung durch einen Restaurator waren acht Erstausgaben durch Wasserflecken und spätere Schimmelbildung irreparabel beschädigt.
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen haftet nach §451 HGB für die Beschädigung des Umzugsguts während der Obhutszeit. Die fehlende Abdeckung bei erkennbarer Regenneigung stellt grobe Fahrlässigkeit dar. Die Haftungsbegrenzung nach §451e HGB entfiel nach §435 HGB. Der Sammlerwert war durch ein Antiquariatsgutachten belegt.
Ergebnis
Das Unternehmen zahlte 7.200 Euro für die acht zerstörten Erstausgaben. Die übrigen Bücher konnten nach professioneller Trocknung gerettet werden.
Lehre:
Wertvolle Bücher und Dokumente sollten in wasserdichten Behältern oder doppelt verpackt transportiert werden. Informieren Sie das Umzugsunternehmen über besonders empfindliche Güter. Eine Umzugsversicherung mit erhöhter Wertangabe ist bei Sammlungen unverzichtbar. Die Haftung bei Umzügen greift bei Nässeschäden besonders dann, wenn Schutzmaßnahmen unterlassen wurden.
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