Wertvolles Gemälde im Rahmen beschädigt
von FSA24
2020-07-25
Umzugsversicherung Gemälde Transport Schaden Kunstwerk Umzug Bilderrahmen beschädigt
Ein Ölgemälde aus dem 19. Jahrhundert wird beim Umzug in Frankfurt ohne Bilderkarton transportiert – Rahmen gebrochen, Leinwand eingerissen.
Der Fall
Frau Hartmann zog im Juli 2020 von Frankfurt-Sachsenhausen nach Wiesbaden. Unter dem Umzugsgut befand sich ein Ölgemälde eines regionalen Malers aus dem Jahr 1885 (versicherter Wert 15.000 Euro) in einem vergoldeten Stuckrahmen. Das Umzugsunternehmen „MainUmzüge" transportierte das Bild ohne Bilderkarton, lediglich in eine Umzugsdecke eingeschlagen. Zwischen zwei Schränken eingeklemmt, brach der Rahmen an der oberen rechten Ecke. Durch den Bruch wurde auch die Leinwand auf einer Länge von 12 cm eingerissen.
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen übernahm laut Vertrag die Verpackung. Nach §451 HGB umfasst die Haftung auch die sachgerechte Verpackung des Umzugsguts. Die fehlende Verwendung eines Bilderkartons bei einem offensichtlich wertvollen Gemälde begründete grobe Fahrlässigkeit im Sinne des §435 HGB. Die Haftungsbegrenzung nach §451e HGB entfiel somit.
Ergebnis
Die Restaurierung des Gemäldes kostete 4.800 Euro, die Rahmenreparatur weitere 2.200 Euro. Das Umzugsunternehmen zahlte nach gerichtlicher Aufforderung insgesamt 7.000 Euro. Den verbleibenden Wertminderungsanspruch von 1.500 Euro erstritt Frau Hartmann im Klageverfahren.
Lehre:
Kunstwerke erfordern Spezialverpackungen: Bilderkartons, Seidenpapier und Eckenschutz sind Pflicht. Lassen Sie wertvolle Gemälde vorab schätzen und dokumentieren Sie den Zustand fotografisch. Eine Umzugsversicherung für Kunstgegenstände sollte den Versicherungswert explizit benennen. Informieren Sie sich über die Haftung bei Umzügen und vereinbaren Sie gegebenenfalls eine erhöhte Haftung.
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