Matratze bei Regen durchnässt und verschimmelt
von FSA24
2021-10-14
Umzugsversicherung Matratze Regen Schaden Schimmel Umzug Nässeschaden Umzugsgut
Eine hochwertige Matratze wird beim Umzug in Berlin ungeschützt im Regen stehen gelassen und ist nach wenigen Wochen von Schimmel befallen.
Der Fall
Im Oktober 2021 zog Herr Yilmaz von Berlin-Kreuzberg nach Berlin-Tempelhof. Das Umzugsunternehmen „BerlinMove" stellte die noch nicht verladenen Gegenstände auf dem Bürgersteig ab, darunter eine Tempur-Matratze (Neupreis 1.900 Euro, zwei Jahre alt). Obwohl ab 14 Uhr Dauerregen einsetzte, blieb die Matratze ohne jede Abdeckung über 40 Minuten im Freien stehen, da die Helfer Mittagspause machten. Die Matratze sog sich mit Wasser voll. Trotz Trocknung im Heizungsraum bildete sich innerhalb von drei Wochen Schimmel im Inneren des Viscoschaum-Kerns.
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen trägt nach §451 HGB die Obhutspflicht für das anvertraute Umzugsgut. Die Gegenstände ungeschützt bei Regen stehen zu lassen, stellt eine grobe Pflichtverletzung dar. Ein Mitverschulden des Kunden lag nicht vor, da er davon ausgehen durfte, dass die Profis das Gut schützen. Nach §429 HGB ist der Zeitwert zu ersetzen.
Ergebnis
Der Zeitwert der Matratze wurde auf 1.400 Euro geschätzt. Das Unternehmen zahlte nach schriftlicher Mahnung den vollen Betrag.
Lehre:
Umzugsgut muss jederzeit vor Witterung geschützt werden – auch bei kurzfristigen Pausen. Prüfen Sie die Wettervorhersage am Umzugstag und sprechen Sie Schutzmaßnahmen ab. Eine Umzugsversicherung deckt Nässeschäden in der Regel ab. Die Haftung bei Umzügen umfasst auch Folgeschäden wie Schimmelbildung.
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