Porzellansammlung bei Umzug weitgehend zerstört
von FSA24
2020-11-15
Umzugsversicherung Porzellan Bruchschaden Meissener Porzellan Sammlung Umzugsschaden
Eine Meissener Porzellansammlung wird beim Umzug in Augsburg in einem einzigen Karton ohne Polsterung gestapelt – 18 von 24 Figuren zerbrechen.
Der Fall
Frau Berger aus Augsburg erbte eine Sammlung Meissener Porzellanfiguren (24 Stück, Gesamtwert laut Gutachten 22.000 Euro). Beim Umzug im November 2020 nach München-Pasing verpackte das Umzugsunternehmen „BayernUmzug" die Figuren in einem einzigen großen Karton, lediglich getrennt durch Zeitungspapier. Weder Seidenpapier noch Schaumstoffeinlagen kamen zum Einsatz. Beim Transport fielen die Figuren gegeneinander. Am Zielort waren 18 der 24 Figuren zerbrochen oder schwer beschädigt, darunter eine besonders wertvolle „Affe mit Laute" (Einzelwert 4.500 Euro).
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen hatte die Verpackung vertraglich übernommen und haftet nach §451 HGB. Die Verpackung von Porzellanfiguren ohne angemessene Polsterung und in einem einzigen Karton stellt grobe Fahrlässigkeit dar. Die Haftungsbegrenzung nach §451e HGB (620 Euro/m³) entfiel nach §435 HGB. Das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen für Porzellan belegte den Wert jeder einzelnen Figur.
Ergebnis
Das LG Augsburg sprach Frau Berger 16.500 Euro Schadensersatz für die 18 zerstörten Figuren zu. Das Unternehmen musste zusätzlich 1.200 Euro Gutachterkosten tragen.
Lehre:
Porzellan und Keramik müssen einzeln in Seidenpapier und Schaumstoff verpackt werden, jedes Stück in einer eigenen Zelle oder Box. Lassen Sie wertvolle Sammlungen vor dem Umzug schätzen und fotografieren. Eine Umzugsversicherung mit deklariertem Wert ist bei Sammlungen Pflicht. Die gesetzliche Haftung bei Umzügen reicht bei wertvollen Sammlungen ohne erhöhte Haftungsvereinbarung nicht aus.
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