Fernseher im Umzugskarton zerbrochen
von FSA24
2025-01-10
Umzugsversicherung Fernseher Transport Schaden Umzugskarton Verpackung OLED Schaden
Ein 65-Zoll-OLED-Fernseher wird im normalen Umzugskarton transportiert und zerbricht – das Umzugsunternehmen beruft sich auf mangelhafte Eigenverpackung.
Der Fall
Familie Arslan zog im Januar 2025 von Düsseldorf-Flingern nach Duisburg-Rheinhausen. Ihren LG OLED-Fernseher (Neupreis 2.800 Euro, 18 Monate alt) verpackten sie selbst in einem normalen Umzugskarton, umwickelt mit Luftpolsterfolie. Das Umzugsunternehmen „RheinTransport UG" lud den Karton hochkant auf den LKW und stapelte weitere schwere Kartons davor. Beim Ausladen war das OLED-Panel an drei Stellen gebrochen, das Gerät ein Totalschaden.
Rechtliche Einordnung
Der Fall warf die Frage auf, wer für die Verpackung verantwortlich war. Nach §451 HGB haftet der Umzugsunternehmer grundsätzlich für Schäden am Umzugsgut. Allerdings kann nach §451 Abs. 2 HGB eine Mitschuld des Auftraggebers berücksichtigt werden, wenn die Eigenverpackung unzureichend war. Da das Unternehmen den erkennbar unzureichend verpackten Fernseher ohne Hinweis annahm und falsch lagerte, trug es die überwiegende Verantwortung.
Ergebnis
Das AG Düsseldorf entschied auf 70 % Haftung des Umzugsunternehmens. Familie Arslan erhielt 1.400 Euro (Zeitwert abzüglich 30 % Eigenanteil wegen ungeeigneter Verpackung).
Lehre:
Flachbildfernseher sollten ausschließlich in Originalverpackungen oder speziellen TV-Transportkartons mit Styropor-Einlagen befördert werden. Wer den Fernseher selbst verpackt, riskiert eine Mithaftung. Eine Umzugsversicherung schützt auch bei Eigenverpackung, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Prüfen Sie vorab die Bedingungen zur Haftung bei Umzügen.
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