Ledersofa am Treppengeländer aufgerissen
von FSA24
2023-02-11
Umzugsversicherung Ledersofa Schaden Treppenhaus Umzug Möbelschaden Umzugsunternehmen
Ein hochwertiges Rolf-Benz-Ledersofa reißt beim Tragen durch ein enges Treppenhaus in Mainz am Metallgeländer auf – Reparatur oder Totalschaden?
Der Fall
Herr Fuchs besaß ein Rolf-Benz-Ledersofa „Mio" (Anschaffungspreis 6.800 Euro, drei Jahre alt) und zog im Februar 2023 von Mainz-Gonsenheim in eine Altbauwohnung in Wiesbaden-Biebrich. Das Treppenhaus war eng und hatte ein Metallgeländer mit scharfkantigen Verzierungen. Die Umzugshelfer der Firma „RheingauUmzüge" versuchten, das Sofa ohne Schutzpolsterung durch das Treppenhaus zu manövrieren. Dabei streifte die Rückseite des Sofas am Geländer entlang – ein 45 cm langer, tiefer Riss entstand im Anilinleder. Zusätzlich wurde die Armlehne an einem Türrahmen gestaucht.
Rechtliche Einordnung
Das Umzugsunternehmen haftet nach §451 HGB. Die unterlassene Polsterung des Sofas und die fehlende Abdeckung des Geländers stellten eine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Das Unternehmen hätte das Treppenhaus vorab besichtigen müssen, was im Angebot als Leistung aufgeführt war, aber nicht stattfand.
Ergebnis
Ein Polsterer schätzte die Reparaturkosten auf 1.800 Euro (Lederteil ersetzen). Der merkantile Minderwert wurde mit 500 Euro beziffert. Das Unternehmen zahlte nach Verhandlung 2.100 Euro.
Lehre:
Sperrige Polstermöbel müssen vor dem Transport in Schutzdecken und Folie eingewickelt werden. Treppengeländer und Türrahmen sollten mit Kantenschutz versehen werden. Eine Umzugsversicherung übernimmt auch Reparaturkosten und merkantilen Minderwert. Bestehen Sie auf einer Treppenhausbesichtigung und klären Sie die Haftung bei Umzügen vorab.
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