Einbauküche beim Abbau und Aufbau beschädigt
von FSA24
2022-06-18
Umzugsversicherung Einbauküche Schaden Küchenabbau Umzug Küchenaufbau Schaden
Beim Abbau und Wiederaufbau einer hochwertigen SieMatic-Küche in Potsdam entstehen Schäden an Fronten, Arbeitsplatte und Spülmaschine.
Der Fall
Herr und Frau Richter beauftragten im Juni 2022 die „BrandenburgUmzüge GmbH" mit ihrem Umzug von Potsdam-Babelsberg nach Berlin-Zehlendorf, einschließlich Abbau und Wiederaufbau ihrer SieMatic-Einbauküche (Anschaffungswert 28.000 Euro, fünf Jahre alt). Beim Abbau brach ein Monteur die Scharniere zweier Hochschrankfronten ab, weil er die versteckten Befestigungen nicht kannte. Beim Wiederaufbau wurde die Quarzkomposit-Arbeitsplatte falsch aufgesetzt und bekam an der Spülenaussparung einen 15 cm langen Riss. Zudem wurde die Geschirrspülmaschine beim Wiederanschluss an eine zu hohe Spannung angeschlossen und der Steuerungschip brannte durch.
Rechtliche Einordnung
Der Abbau und Aufbau gehörte zum beauftragten Leistungsumfang und fällt unter §451 HGB. Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch mangelnde Fachkenntnis seiner Mitarbeiter entstehen. Die Haftungsbegrenzung nach §451e HGB greift, kann aber durch §435 HGB entfallen, wenn das Unternehmen nicht qualifiziertes Personal eingesetzt hat, obwohl die Komplexität der Küche bekannt war.
Ergebnis
Die Gesamtschäden betrugen 4.800 Euro: zwei neue Fronten (1.600 Euro), Arbeitsplatte repariert (2.200 Euro) und Reparatur der Spülmaschine (1.000 Euro). Das Unternehmen übernahm die Kosten nach Einschaltung eines Fachanwalts.
Lehre:
Einbauküchen sollten nur von geschulten Küchenmontagen abgebaut und aufgebaut werden. Klären Sie vorab, ob die Umzugsfirma entsprechend qualifiziertes Personal hat. Eine Umzugsversicherung deckt auch Montageschäden ab. Prüfen Sie die Haftung bei Umzügen und bestehen Sie darauf, dass der Auftragnehmer die Küche besichtigt, bevor er ein Angebot abgibt.
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