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Umzugshelfer verkratzen Parkettboden im Neubau

von FSA24


  2023-09-28

Umzugsversicherung Parkettboden Kratzer Umzug Gebäudeschaden Umzug Neubau Schaden


Beim Einzug in eine Neubau-Wohnung in Freiburg hinterlassen die Umzugshelfer tiefe Kratzer im frisch verlegten Eichenparkett.

Der Fall

Herr und Frau Weber bezogen im September 2023 ihre neue Eigentumswohnung in Freiburg-Rieselfeld. Das frisch verlegte Eichenparkett (Kosten: 14.000 Euro für 85 m²) war erst zwei Wochen zuvor versiegelt worden. Das Umzugsunternehmen „BreisgauUmzüge" verzichtete darauf, den Boden mit Abdeckvlies zu schützen. Beim Hereintragen einer schweren Schrankwand schoben die Helfer das Möbelstück über mehrere Meter ohne Filzgleiter. Ergebnis: Auf einer Fläche von rund 12 m² waren tiefe Kratzer und Schleifspuren im Parkett, die sich nicht einfach abschleifen ließen.

Rechtliche Einordnung

Der Schaden am Parkettboden fällt nicht unter die Umzugsguthaftung nach §451 HGB, sondern unter die allgemeine Deliktshaftung nach §823 BGB. Das Umzugsunternehmen ist verpflichtet, die Wohnung vor Beschädigungen zu schützen, etwa durch Abdeckmaterial. Die unterlassene Schutzmaßnahme stellte eine Pflichtverletzung dar.

Ergebnis

Das Parkett musste auf der gesamten betroffenen Fläche abgeschliffen und neu versiegelt werden. Die Kosten betrugen 2.800 Euro. Das Umzugsunternehmen übernahm den Betrag nach Vorlage des Kostenvoranschlags.

Lehre:

Bestehen Sie darauf, dass Böden und Türrahmen vor dem Einzug mit Abdeckvlies und Kantenschutz geschützt werden. Dokumentieren Sie den Zustand der neuen Wohnung vor dem Umzug mit Fotos. Eine Umzugsversicherung kann auch Gebäudeschäden abdecken, wenn dies vereinbart ist. Die Haftung bei Umzügen unterscheidet zwischen Schäden am Umzugsgut und Drittschäden.


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