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Naturstein-Küchenarbeitsplatte beim Transport gebrochen

von FSA24


  2024-09-03

Umzugsversicherung Küchenarbeitsplatte Schaden Naturstein Transport Granit gebrochen Umzug


Eine schwere Granit-Arbeitsplatte bricht beim Umzug in Stuttgart entzwei – das Umzugsunternehmen hatte kein geeignetes Transportgestell.

Der Fall

Frau Schreiber ließ im September 2024 ihre Küche von Stuttgart-West nach Esslingen versetzen. Die Granit-Arbeitsplatte (3 cm stark, 2,80 m lang, Anschaffungspreis 4.200 Euro) sollte vom Umzugsunternehmen „SchwabTransport GmbH" im Ganzen transportiert werden. Die Firma verfügte jedoch über kein A-Bock-Gestell für Steinplatten. Stattdessen legten die Mitarbeiter die Platte flach auf die Ladefläche, abgestützt nur durch zusammengerollte Decken. Beim Überfahren einer Bodenschwelle am Zielort brach die Platte mittig durch.

Rechtliche Einordnung

Gemäß §451 HGB haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen des Umzugsguts. Die fehlende Fachausrüstung für den Steintransport begründete ein qualifiziertes Verschulden im Sinne von §435 HGB. Das Unternehmen hätte den Transport ablehnen oder ein Spezialgestell bereitstellen müssen. Die Haftungsbeschränkung nach §451e HGB entfiel daher.

Ergebnis

Eine identische Granit-Arbeitsplatte kostete inklusive Zuschnitt und Einbau 3.800 Euro. Das Umzugsunternehmen zahlte den vollen Betrag nach einem Gutachten des Steinmetzmeisters.

Lehre:

Natursteinplatten dürfen nur stehend und in speziellen Transportgestellen befördert werden. Fragen Sie vor der Beauftragung, ob das Unternehmen über die nötige Ausrüstung verfügt. Eine Umzugsversicherung mit Allgefahrendeckung schützt auch gegen Transportbruch. Klären Sie die Haftung bei Umzügen schriftlich im Vorfeld.


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